Honorarliste für
Buchhaltungs- Personalverrechnungs und
Unternehmensberatungstätigkeiten
Gültig ab 1. 1. 2019 / sämtliche Preise excl.
20% Umsatzsteuer
1. Tätigkeiten als Buchhalter gem. BiBuG 2014
für alle Tätigkeiten der unterjährigen Buchhaltung (u.a. Buchungen, Erstellen von Unterlagen, Datenfiles und Auswertungen…) wird
ein Stundensatz (nach Aufwand) von € 60,--
verrechnet, wobei jede angefangene ¼ Stunde gezählt wird,
keine Buchungszeilengebühr! (Diese Bestimmung gilt für alle in dieser Honorarliste enthaltenen Stundensätze)
Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Stundensatz € 90,--
2. Tätigkeiten als Personalverrechner gem. BiBuG 2014
für die monatliche Personalverrechnung ohne Nebenspesen (z.B. Diäten usw.) wird ein Pauschalsatz (pro Mitarbeiter und Abrechnung) von € 19,50 verrechnet.
Für alle anderen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang (An- und Abmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherung bzw. Erstellung von Lohnzetteln, Aufrollungen, Beratung usw.)
Stundensatz nach Aufwand € 60,--
3. Tätigkeiten als Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation gem. § 94 Z 74 GewO 1994
Wird ein Stundensatz von
€ 90,-- verrechnet.
4. Allgemeine Zusatzleistungen
Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener Buchhaltungsdaten in elektronischer Form. Die
Datenspeicherung erfolgt automatisch und endet bei Auftragsende. Falls eine Datensicherung über das Auftragsverhältnis hinaus erfolgen soll, muss dies vereinbart werden. Bitte beachten Sie, bei
einer Kündigung, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten!
Jahrespauschale € 20,--
Barauslagenersatz
Für Porto, Aktkopien u.ä.
gem. Anfall
ACCONEX GMBH
Linz und Reichenau im Mkr.
Tel. +43 732 327752
Mobil +43 650 57 39399