Honorarliste für

 

Buchhaltungs- Personalverrechnungs und

 

Unternehmensberatungstätigkeiten

 

Gültig ab 1. 1. 2019 / sämtliche Preise excl. 20% Umsatzsteuer

  

1.     Tätigkeiten als Buchhalter gem. BiBuG 2014

 

 für alle Tätigkeiten der unterjährigen Buchhaltung (u.a. Buchungen, Erstellen von Unterlagen, Datenfiles  und Auswertungen…) wird

 

ein Stundensatz (nach Aufwand) von                                                                                                                                                                           € 60,--

 

verrechnet, wobei jede angefangene ¼ Stunde gezählt wird,

 

keine Buchungszeilengebühr! (Diese Bestimmung gilt für alle in dieser Honorarliste enthaltenen Stundensätze)

 

 

 Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988

 

                        Stundensatz                                                                                    € 90,--

 

 

2.     Tätigkeiten als Personalverrechner gem. BiBuG 2014

 

für die monatliche Personalverrechnung ohne Nebenspesen (z.B. Diäten usw.) wird ein Pauschalsatz (pro Mitarbeiter und Abrechnung) von                                                                                                                         € 19,50              verrechnet.

 

 

Für alle anderen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang (An- und Abmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherung bzw. Erstellung von Lohnzetteln, Aufrollungen, Beratung usw.)

 

                        Stundensatz nach Aufwand                                                           € 60,--

 

 

3.     Tätigkeiten als Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation gem. § 94 Z 74 GewO 1994

 

Wird ein Stundensatz von

 € 90,--          verrechnet.

 

 

4.     Allgemeine Zusatzleistungen

 

Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener Buchhaltungsdaten in elektronischer Form. Die Datenspeicherung erfolgt automatisch und endet bei Auftragsende. Falls eine Datensicherung über das Auftragsverhältnis hinaus erfolgen soll, muss dies vereinbart werden. Bitte beachten Sie, bei einer Kündigung, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten!

 

      Jahrespauschale                                                                              € 20,--

 

 

Barauslagenersatz

 

Für Porto, Aktkopien u.ä.

 

                                                                                                                gem. Anfall